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   VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911   

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https://dejure.org/2019,5439
VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911 (https://dejure.org/2019,5439)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2019 - 9 ZB 17.911 (https://dejure.org/2019,5439)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 9 ZB 17.911 (https://dejure.org/2019,5439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 55 Abs. 1; GastG § 2; VwGO § 43, § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Zur baurechtlichen Zulässigkeit des Betriebs einer Diskothek

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um die Nutzung einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb einer Diskothek

  • rewis.io

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit des Betriebs einer Diskothek

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstreit um die Nutzung einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb einer Diskothek

  • rechtsportal.de

    Feststellungsklage; Nutzungsumfang einer Baugenehmigung "Saalneubau mit Gaststätte"; Umwandlung Tanzsaal in Diskothek; Verhältnis Baugenehmigung; gaststättenrechtliche Erlaubnis; Baugenehmigung; Diskothek; ernstliche Zweifel; Gaststätte; Nutzungsumfang; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911
    Zwar entfaltet die Baugenehmigung für eine Gaststätte im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren Bindungswirkung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 - BVerwGE 80, 259/262 = juris Rn. 31; B.v. 14.6.2011 - 4 B 3/11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911
    Zwar entfaltet die Baugenehmigung für eine Gaststätte im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren Bindungswirkung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 - BVerwGE 80, 259/262 = juris Rn. 31; B.v. 14.6.2011 - 4 B 3/11 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911
    Abgesehen davon, dass die Aufnahme eines eigenständigen Diskothekenbetriebs auch nach der Aussage der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht erst im Jahr 1975 erfolgt ist, mag eine jahrelange tatsächliche Duldung es zwar ausschließen können, eine Nutzungsuntersagung ermessensfehlerfrei allein auf die formelle Illegalität zu stützen, sondern hierfür weitergehende Ermessenserwägungen erfordern (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911
    Insoweit steht es außer Frage, dass die Umwandlung einer Gastwirtschaft mit Tanzsaal in eine Diskothek ohne weiteres als gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtige Nutzungsänderung anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.9.2010 - 15 ZB 09.2375 - juris Rn. 16f.; BVerwG, B.v. 11.7.2001 -4 B 36/01 - juris Rn. 7f.).
  • VGH Bayern, 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375

    Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Betrieb einer Diskothek im Tanzsaal

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911
    Insoweit steht es außer Frage, dass die Umwandlung einer Gastwirtschaft mit Tanzsaal in eine Diskothek ohne weiteres als gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtige Nutzungsänderung anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.9.2010 - 15 ZB 09.2375 - juris Rn. 16f.; BVerwG, B.v. 11.7.2001 -4 B 36/01 - juris Rn. 7f.).
  • VGH Bayern, 29.10.1987 - 20 B 85 A.1481
    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 ZB 17.911
    Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass auch umgekehrt eine Bindungswirkung für die Baugenehmigungsbehörde eintritt (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.1987 - 20 B 85 A 1481 - NVwZ 1988, 1140).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 7438/18

    Nutzungsänderung; Feststellungswirkung der Änderungsgenehmigung

    Auch eine jahrzehntelange Duldung ersetzt nicht die erforderliche Baugenehmigung (BayVGH, Beschl. v. 28.02.2019 - 9 ZB 17.911 - juris).

    Für den Inhalt der Baugenehmigung ist der erklärte Wille des Bauherrn maßgebend, wie ihn die Behörde bei objektiver Wertung verstehen konnte; grundsätzlich sind daher die Vorstellungen des Bauherrn über den Nutzungszweck maßgebend, sofern sie im Bauantrag und in den Bauvorlagen ihren Niederschlag gefunden haben (BayVGH, Beschl. v. 28.02.2019 - 9 ZB 17.911 - juris; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Auflage, § 58 Rn. 33, 36).

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